Laut der neuen Corona-Schutzverordnung vom 03.04.22 werden vom Land NRW einige Lockerungen durchgeführt. Im Rahmen des Hausrechts wird sich die Zugangsregelung für meine Nähschule wie folgt ändern:
In diesem Sinne bleibt alle schön gesund! Eure Kerstin.
Über den Autor